Bgh nzm 2005 342
| Opopanax
| 0 Comments
|
21:24
BGH Entscheidungen zum Mietrecht Sortiert nach Paragraf Stand Rechtsprechung: NZM , - Weitere Entscheidung unten: BGH, Rechtsprechung BGH, - III ZB 36/04 Volltextveröffentlichungen (22) BGB §§ 13, 14; ZPO § Abs. 5 Satz 1 Unternehmereigenschaft eines Existenzgründers IWW Deutsches Notarinstitut.
Zahlungsfristen für Guthaben oder Nachzahlungen aus der 1. Zahlungspflicht erfordert formell ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung 2. Vermieter darf Nachzahlungsbetrag als Lastschrift einziehen 3. Nichtbeachtung der Zahlungsfrist: Konsequenzen für den Mieter 4. Widerspruch verlängert Zahlungsfrist nicht 5. Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen nutzen 6. Empfehlung: Zahlung unter Vorbehalt.
Einbehalt des Guthabens aus Nebenkostenabrechnung Rechtsprechung BGH, - VIII ZR /03 Volltextveröffentlichungen (14) BGB §§ , IWW Kanzlei Prof. Schweizer "Opfergrenze" des Vermieters bei Mangel im Gemeinschaftseigentumsbereich Wolters Kluwer.
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln NZM , BGH: Aufrechnung von Miete gegen Guthaben aus Betriebskostenabrechnung in der Insolvenz Urteil vom - IX ZR /
Nebenkostenabrechnung Guthaben: Auszahlung, Verjährung Streit zwischen Mieter und Vermieter (Kurzinformation) Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters (Kurzinformation).
NZM 2005, 342 - beck-online So hat der BGH ein Angebot des Vermieters zur Vertragsänderung etwa dann angenommen, wenn der Vermieter um eine "Dauerauftragsänderung beim Bankinstitut" bittet (BGH NZM , ) oder er bei einem nicht ordnungsgemäß begründeten Erhöhungsverlangen um Zustimmung unter Verwendung eines beigefügten "Erklärungsvordruckes" bittet (BGH NJW.
Nebenkostenabrechnung Frist für Abrechnung & Nachzahlung Der Bundesgerichtshof führt in seiner Entscheidung vom 6. April (- XII ZR /03 - NJW , ) aus, dass es der Kennzeichnung der Art des Vertretungsverhältnisses nicht bedurft habe, da auch eine Unterzeichnung als Vertreter ohne Vertretungsmacht der Schriftform nicht entgegengestanden hätte. BGH, - XII ZR 68/
§ 556 Vereinbarungen über Betriebskosten: SpringerLink
Der zur Kündigung führende wichtige Grund ist in dem Kündigungsschreiben anzugeben. (5) Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von den Absätzen 1 bis 3 dieser Vorschrift oder von § abweicht, ist unwirksam. Ferner ist eine Vereinbarung unwirksam, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, aus anderen als den im Gesetz.